Teilnahmebedingung

Jeder Radsportler ab dem 19. Lebensjahr ist startberechtigt. Jüngere Teilnehmer benötigen eine Begleitung und das Einverständnis der Eltern bei der Startnummernabholung.

Das Tragen eines Sturzhelmes ist absolute Pflicht!

Körperliche Fitness und Gesundheit wird vorausgesetzt. Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen.

Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er entsprechend haftpflicht- und unfallversichert ist.

Die Teilnahme ist akzeptiert, wenn der Teilnehmer mit der Unterschrift im ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen des Veranstalters zur Kenntnis genommen hat und das Nenngeld auf eines der angegebenen Konten eingegangen ist.

Die Ausfertigung der Startnummer erfolgt nur nach Vorlage der Einzahlungsbestätigung. Die Startnummer ist gut sichtbar anzubringen.

Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt vor, während oder nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Schäden (auch nicht an oder durch Dritte).

Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verkürzen und das Zeitlimit zu verändern. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich.

Der Teilnehmer erklärt sich mit eventuell entstehenden Bildaufnahmen, insbesondere TV- und Fotoaufnahmen mit seiner Person einverstanden. Eine eventuelle Verwendung in verschiedenen Drucksorten oder Fernsehbeiträgen kann nicht ausgeschlossen werden.

Begleitfahrzeuge sind grundsätzlich unerwünscht. Langsam fahrende bzw. begleitende Fahrzeuglenker werden wegen Verkehrsbehinderung von der Exekutive bestraft und der betreute Teilnehmer unverzüglich aus der Wertung genommen.

Die Staßenverkehrsordnung (StVO) ist ausnahmslos einzuhalten, da die Strecke nicht gesperrt ist.
ACHTUNG: Tunnels auf der Strecke (StVO --> Lichtpflicht!)

Den Anordnungen von Exekutive und Funktionären ist unbedingt Folge zu leisten. Undisziplinierte Teilnehmer werden aus der Ergebnisliste genommen und disqualifiziert. Bei geahndeten Verstößen gegen die StVO werden die persönlichen Daten der Teilnehmer an die Behörden weitergeleitet

Es sind fünf Verpflegungs- und zwei Getränkestationen eingerichtet. Es ist verboten, außerhalb der markierten Zonen Abfälle wegzuwerfen. An den Labestationen stehen ausreichend Mullsäcke zur Verfügung.

Das Rote Kreuz und die Begleitfahrzeuge des Veranstalters übernehmen die medizinische Versorgung.

In den Servicefahrzeugen stehen zusätzlich Ersatzteile zur Verfügung. Diese müssen jedoch sofort bezahlt werden. Jedem Teilnehmer wird empfohlen einen Reserveschlauch und eine Luftpumpe mitzuführen.

Der Start erfolgt um 7.00 Uhr in Hohenems. Die Durchfahrt durch die Startkontrolle muß bis spätestens 7.15 Uhr erfolgen. Später startende Teilnehmer werden nicht gewertet!

Die Kontrollstation Ludesch muss von den Teilnehmern des Highlander- Radmarathon bis um 13:30 Uhr passiert worden sein, ansosten wird man auf die Strecke "Rund um Vorarlberg" umgeleitet.